Das Erbschaftsamt bearbeitet alle Erbschaftsfälle (Erbenabklärungen, Erstellen des Erbenbaumes, Erstellen von verschiedenen Bescheinigungen). Es erstellt das amtliche Steuerinventar und ist verantwortlich für die Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge). Es eröffnet Testamente, stellt Willensvollstreckerzeugnisse sowie Erbbescheinigungen aus und es berät allgemein zum formellen Ablauf in Erbfällen.
Keywords Erbschaftsfälle, Testament, Erbvertrag, Steuerinventar, Verfügungen.
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