Wartung und Unterhalt von Löschgeräten / Handfeuerlöscher
Installierte, greifbare Handfeuerlöscher und Wandlöschopsten müssen in Stand gehalten werden, so dass sie jederzeit betriebsbereit und wirksam sind. Gemäss VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) Richtlinien. www.bsvonline.ch/de/vorschriften (VKF Richtlinien 18-15/Abs 3.1.1-3 | Norm 1-15/Art.20) Die Funktionsprüfung und Wartung aller vorhandenen Löschgeräte wird alle 3 Jahre durchgeführt.