Das Betreibungsamt ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Stadt Zug und für die Gemeinde Steinhausen zuständig. Die Tätigkeit des Betreibungsamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Über die Weihnachtsfeiertage gelten gemäss Art. 56 Abs. 2 SchKG die Betreibungsferien vom 18. Dezember 2025 bis und mit 1. Januar 2026. In diesem Zeitraum sind keine Betreibungshandlungen durch das Betreibungsamt möglich.
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